Angaben des Inhabers

Standesamt I in Berlin

Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben

Beurkundung von Geburten und Sterbefällen auf deutschen Seeschiffen

Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz

Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Ausstellung von Bescheinigungen über die Namensführung von Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern

Aufbewahrung, Benutzung und Fortführung der Konsular- und Kolonialregister

Führung der beim ehemaligen Standesamt I in Berlin (Ost) sowie von den Auslandsvertretungen der DDR in der Zeit von 1948-1990 angelegten Personenstandsbücher

Es fungiert außerdem als Ersatzstandesamt (Führung des Personenstandregisters der Angehörigen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und eine Urkundensammlung für die ehemaligen deutschen Ostgebiete).

Als Zentralstandesamt ist es zuständig für Sammlung der der amtsgerichtlichen Todeserklärungs- und Todesfeststellungsbeschlüsse und Aufbewahrung der nach dem Personenstandsgesetz der DDR hinterlegten Beschlüsse über Todeserklärungen und Feststellungen der Todeszeit.
Es ist verantwortlich für die Führung der zentralen Verzeichnisse für durch deutsche Standesämter nachbeurkundete und im Ausland erfolgte Eheschließungen, Lebenspartnerschaften, Geburten und Sterbefälle.

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