Aus der Redaktion

Bezirksamt Pankow Straßenverkehrsbehörde

Die hauptsächliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall, ob eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung erteilt werden kann, sichergestellt.

Sie ist zuständig für das untergeordnetet Straßennetz (Nebenstraßen) und entscheidet über die Festlegung von dauerhaften Verkehrsmaßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) und/oder vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen (z.B. Sicherung und Kennzeichnung von Baustellen und verkehrliche Sicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Straßen).

Sie ist verantwortlich für die Einrichtung von allgemeinen und personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen.

Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz ist grundsätzlich die Sonderbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig.

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