Hauptstadtkulturfonds sucht Berliner Projekte
Berliner Kulturschaffende können sich für die zweite Förderrunde des Hauptstadtkulturfonds für das Jahr 2027 bewerben. Gesucht werden innovative Projekte und Veranstaltungen, die in Berlin realisiert werden und zugleich nationale oder internationale Bedeutung entfalten. Anträge müssen spätestens am 1. Oktober 2026 um 14 Uhr vollständig online eingereicht sein. Gefördert werden kleinere ebenso wie umfangreichere Vorhaben aus nahezu allen Kunst- und Kultursparten.
Die Ausschreibung richtet sich sowohl an natürliche als auch an juristische Personen. Damit können sich unter anderem einzelne Künstlerinnen und Künstler, freie Gruppen, Vereine, Initiativen oder andere Kulturorganisationen bewerben. Entscheidend ist nicht allein die Größe eines Projekts. Im Mittelpunkt stehen seine künstlerische Qualität, sein innovativer Ansatz und seine Bedeutung für Berlin als Kulturstandort.
Förderung für zahlreiche Kunstsparten
Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Künste, Film, Literatur, Medienkunst, Musik sowie Zeitgeschichte und Geschichte. Auch spartenübergreifende, interdisziplinäre und transdisziplinäre Konzepte können eingereicht werden. Der Hauptstadtkulturfonds eröffnet damit bewusst Spielraum für Vorhaben, die sich nicht eindeutig einer klassischen Kunstform zuordnen lassen.
Voraussetzung ist, dass die Projekte in Berlin stattfinden und über die Stadt hinaus ausstrahlen. Der Fonds konzentriert sich auf zeitlich begrenzte Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen, die für die Bundeshauptstadt von besonderer Bedeutung sind. Eine dauerhafte institutionelle Finanzierung von Einrichtungen steht dagegen nicht im Zentrum des Programms.
Die geförderten Vorhaben sollen von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Austausch aufnehmen, vertiefen oder neu anstoßen. Das kann beispielsweise durch internationale Kooperationen, neue künstlerische Formate, die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und historischen Themen oder durch eine besondere Verbindung verschiedener Disziplinen geschehen.
Besondere Anforderungen für Theater und Tanz
Für Anträge aus den Bereichen Theater und Tanz gelten zusätzliche Bedingungen. Die Antragstellenden sollten zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Damit setzt der Fonds in diesen Sparten ein gewisses Maß an Erfahrung mit öffentlich finanzierten Produktionen voraus.
Die Premiere des beantragten Projekts muss in Berlin stattfinden. Zudem müssen mindestens vier Aufführungen oder Veranstaltungen innerhalb der Stadt geplant sein. Der jeweilige Veranstaltungs- oder Spielort muss sowohl die Zahl der Termine als auch die Durchführung im Jahr 2027 schriftlich bestätigen.
Für diese Spielstättenbestätigung ist verpflichtend die vom Hauptstadtkulturfonds bereitgestellte Vorlage zu verwenden. Eine frei formulierte Zusage des Veranstaltungsorts kann daher nicht ohne Weiteres als Ersatz dienen. Gerade dieser Punkt ist für freie Theater- und Tanzproduktionen relevant, da die Abstimmung mit Spielstätten häufig einen längeren Vorlauf benötigt.
Onlineantrag muss bis 14 Uhr vorliegen
Die Bewerbung erfolgt vollständig über das Onlineangebot des Landes Berlin. Maßgeblich ist nicht der Beginn der Übertragung, sondern der rechtzeitige vollständige Eingang des Antrags. Am 1. Oktober 2026 endet die Einreichungsmöglichkeit bereits um 14 Uhr.
Nach Ablauf der Frist können keine Unterlagen mehr übermittelt werden. Auch bereits begonnene Übertragungen werden nach Angaben des Hauptstadtkulturfonds automatisch abgebrochen. Nachreichungen sind nicht zulässig. Antragstellende sollten ihre Unterlagen deshalb mit zeitlichem Abstand zum Fristende hochladen. Bei einer großen Zahl gleichzeitiger Zugriffe kann es unmittelbar vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu längeren Wartezeiten kommen.
Das Informationsblatt des Hauptstadtkulturfonds enthält die vollständigen Kriterien und formalen Vorgaben. Da Fehler oder fehlende Dokumente zum Ausschluss führen können, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung aller Unterlagen vor dem Absenden. Das Onlineformular zur Antragstellung wird über das Berliner Serviceportal bereitgestellt.
Jährlich 15 Millionen Euro für Kultur in Berlin
Der Hauptstadtkulturfonds wird jährlich mit 15 Millionen Euro durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Die Mittel sollen Vorhaben ermöglichen, die Berlins Rolle als bundesweit und international bedeutende Kunst- und Kulturmetropole stärken.
Über die Auswahl entscheidet nicht allein die Geschäftsstelle. Eine unabhängige Jury bewertet die eingereichten Konzepte und spricht Empfehlungen aus. Ihr gehören nach dem veröffentlichten Stand Gurur Ertem, Janika Gelinek, Barbara Behrendt, Sarah Johanna Theurer und der Kurator Hermann Parzinger an; weitere Positionen waren zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht namentlich benannt.
Die endgültige Vergabe erfolgt auf Grundlage der Juryempfehlungen durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds. Sie steht unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Haushaltsentscheidungen des Deutschen Bundestages und des Berliner Abgeordnetenhauses. Eine positive fachliche Beurteilung allein begründet somit noch keinen verbindlichen Anspruch auf Förderung.
Die Entscheidung über die eingereichten Anträge soll voraussichtlich Mitte bis Ende Dezember 2026 bekannt gegeben werden. Für die ausgewählten Projekte bleibt damit je nach geplantem Veranstaltungstermin ein unterschiedlich langer Zeitraum für Produktion, Organisation und Öffentlichkeitsarbeit.
Warum der Fonds für Berlin wichtig ist
Für Berlin besitzt die Förderung eine doppelte Bedeutung. Sie unterstützt einerseits Kulturschaffende dabei, Projekte umzusetzen, die aus regulären Einnahmen oder kurzfristigen Eigenmitteln kaum zu finanzieren wären. Andererseits bringt sie Produktionen, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen, Filme und interdisziplinäre Veranstaltungen hervor, die für Berlinerinnen und Berliner unmittelbar erlebbar werden können.
Besonders für die freie Szene ist der Hauptstadtkulturfonds ein wichtiges Instrument. Viele Berliner Künstlerinnen, Künstler und Produktionsgemeinschaften arbeiten projektbezogen und verfügen nicht über dauerhaft abgesicherte institutionelle Budgets. Eine Einzelprojektförderung kann Honorare, Produktionskosten, Technik, Räume und weitere notwendige Ausgaben abdecken. Sie ersetzt allerdings keine langfristige Strukturförderung und schafft für die Beteiligten daher nicht automatisch dauerhafte Planungssicherheit.
Die geforderte überregionale oder internationale Ausstrahlung trägt zugleich zum Profil Berlins als Kulturmetropole bei. Erfolgreiche Projekte können Gäste in die Stadt bringen, internationale Netzwerke festigen und Berliner Positionen außerhalb der Stadt sichtbar machen. Davon profitieren nicht nur Kulturinstitutionen, sondern mittelbar auch Spielstätten, lokale Dienstleistungsunternehmen, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe.
Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist entscheidend, ob die geförderten Angebote tatsächlich zugänglich sind und unterschiedliche Teile der Stadt erreichen. Der Anspruch auf nationale und internationale Bedeutung muss nicht im Gegensatz zu lokalen Themen stehen. Projekte können Berliner Geschichte, gesellschaftliche Konflikte, Migration, Stadtentwicklung oder das Leben in einzelnen Quartieren aufgreifen und diese Erfahrungen in einen größeren Zusammenhang stellen.
Gleichzeitig ist die Förderung wettbewerblich. Nicht jedes formal zulässige Vorhaben wird berücksichtigt werden können. Die Anforderungen an künstlerische Qualität, Innovation, Reichweite und vollständige Antragsunterlagen machen eine frühzeitige Vorbereitung notwendig. Für kleinere Initiativen kann insbesondere die Zusammenstellung von Finanzierungsplänen, Kooperationszusagen und Spielstättenbestätigungen eine erhebliche organisatorische Aufgabe sein.
Informationen und Beratung
Weitere Angaben zur Ausschreibung, zu den Förderkriterien und zum Verfahren veröffentlicht der Hauptstadtkulturfonds auf seiner Internetseite. Bei grundsätzlichen oder verfahrensbezogenen Fragen können sich Interessierte an die Geschäftsstelle des Hauptstadtkulturfonds wenden. Dort stehen auch Hinweise zu den erforderlichen Anlagen sowie die verbindliche Vorlage für Spielstättenbestätigungen zur Verfügung.
