Berlin drängt auf Reform der Jugendhilfe
Berlin fordert vom Bund einen verbindlichen Fahrplan und eine gesicherte Finanzierung für die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch mahnte am 25. September 2026 im Bundesrat Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung an. Aus Sicht des Landes reichen einzelne neue Instrumente nicht aus: Die Reform müsse dauerhaft tragfähige Zuständigkeiten schaffen und zugleich sicherstellen, dass Länder und Kommunen die zusätzlichen Aufgaben personell und finanziell bewältigen können.
Der Vorstoß betrifft einen Bereich, der für viele Berliner Familien unmittelbar relevant ist. Zur Kinder- und Jugendhilfe gehören unter anderem die Beratung und Unterstützung von Familien, Hilfen zur Erziehung, der Kinderschutz, die Pflegekinderhilfe sowie Leistungen für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen. In Berlin werden viele dieser Aufgaben von den Jugendämtern der zwölf Bezirke und von freien Trägern wahrgenommen. Veränderungen auf Bundesebene wirken sich deshalb direkt auf die Verwaltungsabläufe, den Personalbedarf und die bezirklichen Haushalte aus.
Inklusive Jugendhilfe bleibt zentraler Streitpunkt
Ein Schwerpunkt der Berliner Forderungen ist die inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Gemeint ist eine Neuordnung, bei der Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen möglichst aus einer Hand unterstützt werden. Bislang sind die Zuständigkeiten auf unterschiedliche Leistungssysteme verteilt. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe richten sich nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, während Unterstützungsleistungen für junge Menschen mit Behinderungen teilweise anderen sozialrechtlichen Regelungen zugeordnet sind.
Für betroffene Familien kann diese Aufteilung zu aufwendigen Zuständigkeitsprüfungen, mehreren Antragswegen und Abstimmungsproblemen zwischen Behörden führen. Eine Zusammenführung soll den Zugang zu Hilfen vereinfachen und verhindern, dass die Art einer Beeinträchtigung darüber entscheidet, welche Stelle zuständig ist.
Ursprünglich war eine verbindliche Zusammenführung der Zuständigkeiten unter dem Dach des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen. Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung soll dieser Schritt zunächst durch eine Erprobung ersetzt werden. Berlin kritisiert, dass damit offenbleibe, welche Struktur nach der Erprobungsphase gelten soll.
Günther-Wünsch verlangt deshalb einen verbindlichen Zeitplan. Ebenso müsse geklärt werden, wie der Aufbau neuer Verwaltungs- und Beratungsstrukturen finanziert wird und was mit diesen Strukturen nach dem Ende der Erprobung geschieht. Ohne eine längerfristige Perspektive bestehe das Risiko, dass Länder und Kommunen zunächst Personal einstellen, Verfahren entwickeln und Zuständigkeiten verändern, diese Entscheidungen später aber erneut korrigieren müssen.
Für Berlin geht es um mehr als Verwaltungsfragen
Die Debatte erscheint auf den ersten Blick technisch, hat für die Berliner Bevölkerung jedoch praktische Folgen. Familien mit hohem Unterstützungsbedarf sind darauf angewiesen, dass Hilfen schnell bewilligt und zuverlässig erbracht werden. Unklare Zuständigkeiten können Verfahren verlängern und dazu führen, dass Eltern zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schulen, medizinischen Einrichtungen und weiteren Stellen vermitteln müssen.
Gerade in einer Großstadt wie Berlin treffen unterschiedliche Lebenslagen und Unterstützungsbedarfe auf ein bereits stark beanspruchtes Hilfesystem. Jugendämter und soziale Träger berichten seit Jahren von Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Gleichzeitig steigen die fachlichen Anforderungen, etwa bei komplexen Familienhilfen, im Kinderschutz und bei der Begleitung junger Menschen mit Behinderungen.
Eine Reform kann Abläufe vereinfachen und Doppelstrukturen abbauen. In der Übergangsphase verursacht sie jedoch zunächst zusätzliche Arbeit. Beschäftigte müssen geschult, IT-Verfahren angepasst, Zuständigkeiten neu verteilt und Kooperationsvereinbarungen überarbeitet werden. Werden diese Aufgaben ohne zusätzliche Mittel übertragen, könnten sie zulasten der laufenden Beratung und Betreuung gehen.
Berlin ist dabei sowohl als Bundesland als auch als Kommune betroffen. Der Senat vertritt die Interessen des Landes gegenüber dem Bund, während ein großer Teil der praktischen Umsetzung in den Bezirken liegt. Eine fehlende Kostenschätzung würde deshalb nicht nur die Landesplanung erschweren, sondern könnte auch die Jugendämter vor erhebliche organisatorische und finanzielle Probleme stellen.
Frühe Hilfen dürfen individuelle Ansprüche nicht ersetzen
Grundsätzlich unterstützt Berlin das Ziel, niedrigschwellige und infrastrukturelle Angebote zu stärken. Dazu können Beratungsstellen, Familienzentren oder andere wohnortnahe Hilfen gehören, die ohne langwierige Einzelverfahren erreichbar sind. Solche Angebote können Familien früher unterstützen und verhindern, dass sich Probleme verschärfen.
Die Senatorin warnt jedoch davor, allgemeine Angebote als Ersatz für individuell notwendige Leistungen zu nutzen. Wo ein Kind, ein Jugendlicher oder eine Familie einen konkreten und weitergehenden Unterstützungsbedarf hat, müsse der individuelle Leistungsanspruch erhalten bleiben.
Diese Unterscheidung ist für die Qualität der Reform entscheidend. Offene Angebote können viele Menschen erreichen und Zugänge erleichtern. Sie sind jedoch nicht in jedem Fall geeignet, intensive sozialpädagogische, therapeutische oder pflegerische Unterstützung zu ersetzen. Für Berliner Familien wäre es problematisch, wenn ein Ausbau allgemeiner Angebote gleichzeitig dazu führen würde, dass notwendige Einzelfallhilfen schwerer erreichbar sind.
Mehr Sicherheit für Pflegekinder nach dem 18. Geburtstag
Nachbesserungen fordert Berlin außerdem bei der Pflegekinderhilfe. Junge Menschen sollen nach Vorstellung des Landes bei entsprechendem Unterstützungsbedarf auch über ihren 18. Geburtstag hinaus bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in ihrer Pflegefamilie bleiben können.
Der Übergang in die Volljährigkeit ist für junge Menschen in Pflegeverhältnissen häufig mit besonderer Unsicherheit verbunden. Während andere junge Erwachsene oftmals weiterhin bei ihren Eltern leben und auf familiäre Unterstützung zurückgreifen können, droht Pflegekindern ein abrupter Wechsel der Lebenssituation. Neben Wohnraum und Lebensunterhalt geht es dabei auch um emotionale Stabilität, den Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung und die Begleitung bei Behördengängen.
Eine klare gesetzliche Regelung könnte verhindern, dass die Unterstützung allein von unterschiedlichen Auslegungen oder Einzelfallentscheidungen abhängt. Berlin verbindet diese Forderung ausdrücklich mit der Finanzierungsfrage. Pflegefamilien und zuständige Dienste benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, wenn bestehende Pflegeverhältnisse länger fortgeführt werden sollen.
Bund soll tatsächliche Reformkosten beziffern
Ein wesentlicher Kritikpunkt Berlins ist, dass bislang keine nachvollziehbare Abschätzung der Kosten vorliege, die mit neuen Verfahren, zusätzlichen Aufgaben und der inklusiven Ausrichtung der Jugendhilfe verbunden sind. Das Land verlangt vom Bund eine Darstellung der finanziellen Belastungen und eine Aussage dazu, welchen Anteil der Bund übernehmen will.
Die Forderung folgt einem grundlegenden Konflikt bei bundesgesetzlichen Reformen: Der Bund setzt rechtliche Standards, während Länder und Kommunen häufig einen großen Teil der Umsetzung tragen. Werden zusätzliche Aufgaben beschlossen, ohne ausreichende Mittel bereitzustellen, entstehen Belastungen vor allem dort, wo die Leistungen erbracht werden.
Für Berlin ist dies angesichts begrenzter Haushaltsmittel besonders bedeutsam. Eine unzureichend finanzierte Reform könnte den Druck auf die Bezirke erhöhen. Sie müssten dann neue gesetzliche Anforderungen erfüllen, während sie zugleich den laufenden Betrieb der Jugendämter, Beratungsstellen und sozialen Dienste sichern sollen.
Die Finanzierung entscheidet damit nicht nur über Verwaltungsstrukturen, sondern auch über die Erreichbarkeit und Qualität der Hilfen. Fehlen Fachkräfte oder Mittel, können längere Bearbeitungszeiten, häufige Personalwechsel und eine stärkere Belastung der vorhandenen Dienste die Folge sein.
Warnung vor einem Umbau in unverbundenen Etappen
Berlin sieht außerdem Abstimmungsbedarf beim geplanten zweistufigen Reformprozess. Nach Auffassung des Landes darf die Kinder- und Jugendhilfe nicht schrittweise neu geordnet werden, solange die späteren Schritte und ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen noch ungeklärt sind.
Ein Umbau in mehreren Etappen kann grundsätzlich sinnvoll sein, weil Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt werden können. Problematisch wird er, wenn Länder, Bezirke und Träger zunächst Strukturen aufbauen, die wenige Jahre später erneut verändert werden. Das würde zusätzliche Kosten verursachen, Personal binden und die Orientierung für Familien erschweren.
Der Senat fordert deshalb eine frühzeitige Abstimmung zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den beteiligten Verbänden. Dazu gehören neben öffentlichen Stellen auch die freien Träger, die in Berlin einen erheblichen Teil der Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote übernehmen. Ohne deren praktische Erfahrung besteht die Gefahr, dass gesetzliche Vorgaben an den Bedingungen des Arbeitsalltags vorbeigehen.
Bundesratsinitiative setzt politische Forderung
Mit ihrer Wortmeldung im Bundesrat formuliert die Berliner Senatorin zunächst eine politische Position im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung beziehungsweise der Bundestag die Forderungen aufgreifen, ist damit noch nicht entschieden.
Für Berlin stehen dennoch frühzeitig wichtige Weichenstellungen an. Sollte die Reform zu einer umfassenden inklusiven Kinder- und Jugendhilfe führen, müssten Zuständigkeiten, Personalplanung und Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bezirksebene neu organisiert werden. Auch freie Träger, Pflegefamilien, Schulen, Beratungsstellen und Einrichtungen der Behindertenhilfe wären von den Veränderungen betroffen.
Der Erfolg der Reform wird sich aus Sicht der Betroffenen weniger an neuen gesetzlichen Begriffen als am Alltag messen lassen: an verständlichen Antragswegen, erreichbaren Ansprechpartnern in den zuständigen Stellen, kürzeren Verfahren und kontinuierlicher Unterstützung. Berlins Forderung nach einem verbindlichen Fahrplan und einer verlässlichen Finanzierung zielt deshalb auf die Voraussetzung jeder Strukturreform – dass neue Ansprüche nicht nur gesetzlich festgeschrieben, sondern in der Stadt tatsächlich erfüllt werden können.
