Klimaanpassung Berlin: Steuerungskreis startet

Person ruht unter einem Baum auf einer städtischen Grünfläche.
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Berlin konkretisiert die Umsetzung seines Klimaanpassungsgesetzes. Am 14. September 2026 ist erstmals der dafür vorgesehene Steuerungskreis zusammengekommen. Vertreterinnen und Vertreter aus Senat, Bezirken, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Versorgungswirtschaft sollen gemeinsam festlegen, wie die Hauptstadt bis 2040 grüner und in besonders belasteten Quartieren spürbar kühler werden kann. Im Mittelpunkt stehen zusätzliche Straßenbäume, klimawirksame Grünflächen und sogenannte Kühlinseln. Für die Berlinerinnen und Berliner ist das Vorhaben vor allem deshalb relevant, weil längere Hitzeperioden, Tropennächte und Starkregenereignisse Gesundheit, Wohnqualität und Infrastruktur zunehmend belasten.

Vom gesetzlichen Ziel zum konkreten Arbeitsplan

Die Einrichtung des Steuerungskreises geht auf das Berliner Klimaanpassungsgesetz zurück, das im November 2025 in Kraft getreten ist. Paragraf 22 sieht ein Umsetzungsplanungsprojekt und ein begleitendes Gremium bei der zuständigen Senatsverwaltung vor. Der Steuerungskreis soll organisatorische, finanzielle und praktische Hindernisse identifizieren und darauf hinwirken, dass die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden.

Innerhalb von 18 Monaten soll ein Plan entstehen, der Aufgaben, Zuständigkeiten und Termine bis zum Jahr 2040 festlegt. Dazu müssen die Senatsverwaltungen und die zwölf Bezirke unter anderem klären, welches Personal benötigt wird, welche Investitionen erforderlich sind und wie hoch die laufenden Kosten ausfallen. Die Ergebnisse sollen dem Senat und dem Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt werden.

Damit beginnt eine Phase, die für den Erfolg des Gesetzes entscheidend sein dürfte. Politische Zielmarken allein führen noch nicht zu neuen Bäumen oder entsiegelten Flächen. Dafür müssen Standorte geprüft, Pflanzgruben geplant, Genehmigungen erteilt, Leitungen berücksichtigt und langfristige Pflegekapazitäten gesichert werden. Hinzu kommt die Frage, welche Verwaltungsebene für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und aus welchem Haushalt sie finanziert werden.

Berlin soll wieder 440.000 Straßenbäume haben

Ein besonders sichtbares Ziel betrifft den Straßenbaumbestand. Bis Ende 2027 soll Berlin nach den Vorgaben des Gesetzes wieder über 440.000 Straßenbäume verfügen. Bis 2040 soll im Durchschnitt mindestens alle 15 Meter ein Straßenbaum stehen. Der Begriff „wieder“ verweist darauf, dass der Bestand durch Fällungen, Trockenheit, Krankheiten, Bauarbeiten und verzögerte Nachpflanzungen unter Druck geraten ist.

Die Zielmarke ist anspruchsvoll. Zwischen der Pflanzung eines jungen Baumes und seiner dauerhaften Etablierung liegen mehrere Jahre intensiver Pflege. Gerade in dicht bebauten Straßen konkurrieren Baumwurzeln mit Wasser-, Abwasser-, Strom-, Wärme- und Telekommunikationsleitungen. Unterirdisch fehlt häufig ausreichend Raum, während oberirdisch Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Lieferzonen und Parkplätze unterschiedliche Ansprüche an die begrenzte Fläche stellen.

Zudem genügt es nicht, lediglich eine bestimmte Zahl von Bäumen zu pflanzen. Entscheidend ist, ob die gewählten Arten mit zunehmender Hitze und Trockenheit zurechtkommen, ausreichend große Wurzelräume erhalten und in den ersten Jahren zuverlässig bewässert werden. Auch der Schutz vorhandener, älterer Bäume spielt eine zentrale Rolle. Große Baumkronen spenden deutlich mehr Schatten und verdunsten mehr Wasser als Neupflanzungen, die ihre volle klimatische Wirkung erst nach vielen Jahren erreichen.

Der enge zeitliche Abstand zwischen dem Ziel für Ende 2027 und der auf 18 Monate angelegten Umsetzungsplanung erhöht den Handlungsdruck. Der Steuerungskreis muss daher parallel zu bereits laufenden Pflanz- und Pflegeprogrammen arbeiten, wenn die kurzfristige Vorgabe erreicht werden soll.

Hitzeviertel sollen Kühlinseln erhalten

Neben den Straßenbäumen sieht das Gesetz Kühlinseln und weitere klimawirksame Grünflächen in besonders stark aufgeheizten Quartieren vor. Gemeint sind öffentlich zugängliche oder wohnungsnahe Orte, die an heißen Tagen Schatten, Vegetation und möglichst auch Verdunstungskühle bieten. Dazu können begrünte Plätze, kleine Parks, entsiegelte Hofflächen, schattige Aufenthaltsbereiche oder mit Regenwasser versorgte Pflanzflächen gehören.

Wo solche Angebote entstehen, dürfte für die soziale Wirkung der Klimaanpassung maßgeblich sein. Die Hitzebelastung ist innerhalb Berlins ungleich verteilt. Dicht bebaute Quartiere mit wenig Vegetation und stark versiegelten Flächen erwärmen sich häufig stärker als locker bebaute Gebiete mit Gärten und größeren Grünanlagen. Gleichzeitig können ältere Menschen, chronisch Erkrankte, kleine Kinder, im Freien Arbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner schlecht gedämmter Dachgeschosswohnungen von Hitze besonders betroffen sein.

Kühlere Straßen und Plätze sind daher nicht nur eine Frage der Stadtgestaltung. Sie können zum vorbeugenden Gesundheitsschutz beitragen und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum verbessern. Straßenbäume beschatten Fassaden und Wege, binden Staub und können durch Verdunstung die unmittelbare Umgebung abkühlen. Entsiegelte Flächen nehmen zudem Regenwasser auf und entlasten bei Starkregen zumindest teilweise die Kanalisation.

Wie groß die Wirkung ausfällt, hängt allerdings von der konkreten Ausführung ab. Kleine, isolierte Pflanzflächen ohne ausreichende Wasserversorgung können längere Trockenperioden kaum überstehen. Klimaanpassung muss deshalb Grünplanung, Regenwassermanagement und Stadtentwicklung miteinander verbinden.

Leitungsbau und Baumpflanzungen sollen abgestimmt werden

Eine wichtige Rolle im Steuerungskreis übernimmt die Versorgungswirtschaft. Stellvertretend für die Leitungsbetriebe gehört Gesche Grützmacher, Technikvorständin der Berliner Wasserbetriebe, dem Gremium an. Bau- und Sanierungspläne der Versorgungsunternehmen sollen künftig stärker auf die Ziele des Klimaanpassungsgesetzes ausgerichtet werden.

Diese Abstimmung ist für Berlin von praktischer Bedeutung. Werden Straßen saniert, Leitungen erneuert und Bäume unabhängig voneinander geplant, drohen zusätzliche Baustellen, höhere Kosten und Konflikte um unterirdische Flächen. Im ungünstigsten Fall muss eine neu gestaltete Straße kurze Zeit später erneut geöffnet werden oder ein vorgesehener Baumstandort entfällt wegen einer Leitung.

Eine gemeinsame Planung kann dagegen ermöglichen, bei Tiefbauarbeiten größere Pflanzgruben, wasserspeichernde Bodenschichten oder Anlagen zur Nutzung von Regenwasser vorzusehen. Das sogenannte Schwammstadtprinzip zielt darauf, Niederschläge möglichst vor Ort aufzunehmen, zu speichern und zeitversetzt an Pflanzen oder die Umgebung abzugeben. Angesichts des Wechsels zwischen Trockenphasen und Starkregen gewinnt dieses Konzept in Berlin an Bedeutung.

Senat, Bezirke und Zivilgesellschaft an einem Tisch

Den Vorsitz des Steuerungskreises hat Umweltstaatssekretär Andreas Kraus übernommen. Für weitere Senatsressorts wirken die Staatssekretäre Henry Marx aus der Finanzverwaltung, Tanja Mildenberger aus der Verwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege sowie Alexander Slotty aus der Verwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit. Die Senatskanzlei ist durch Julia Beckel vertreten.

Die Bezirke haben Claudia Leistner, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz in Treptow-Köpenick, sowie Sebastian Pieper, Bezirksstadtrat für Ordnung, Umwelt und Verkehr in Reinickendorf, entsandt. Aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft gehören der Baumexperte Hartmut Balder von der Stiftung Zukunft Berlin und Heinrich Strößenreuther vom Verein BaumEntscheid dem Gremium an.

Die breite Zusammensetzung soll unterschiedliche Perspektiven frühzeitig zusammenführen. Das ist gerade in Berlin wichtig, weil Pflege und Gestaltung vieler Straßen- und Grünflächen bei den Bezirken liegen, während gesetzliche Vorgaben, Haushaltsentscheidungen und gesamtstädtische Planungen häufig auf Landesebene entstehen. Die Bezirke verfügen jedoch über sehr unterschiedliche räumliche Voraussetzungen und stehen vielerorts unter Personal- und Finanzierungsdruck.

Der Steuerungskreis selbst setzt noch keine Maßnahmen vor Ort um. Seine Bedeutung wird sich daran messen lassen, ob er verbindliche Zuständigkeiten schafft, Finanzierungslücken sichtbar macht und belastbare Prioritäten vereinbart. Ebenso wichtig sind nachvollziehbare Kriterien dafür, welche Quartiere zuerst berücksichtigt werden und wie Fortschritte öffentlich dokumentiert werden.

Langfristige Finanzierung bleibt Schlüsselfrage

Für zusätzliche Straßenbäume und Grünflächen fallen nicht nur einmalige Bau- und Pflanzkosten an. Bäume müssen über Jahre gewässert, kontrolliert und gepflegt werden. Auch Kühlinseln, Grünanlagen und Anlagen zur Regenwasserspeicherung benötigen dauerhafte Unterhaltung. Werden lediglich Investitionsmittel bereitgestellt, ohne die späteren Pflegekosten abzusichern, besteht das Risiko, dass neue Anlagen ihre vorgesehene Wirkung nicht dauerhaft entfalten.

Deshalb gehört die Berechnung des Ressourcenbedarfs bis 2040 zu den zentralen Aufgaben der Umsetzungsplanung. Dabei geht es neben Geld auch um Fachkräfte in Straßen- und Grünflächenämtern, Planungsbüros, Baumschulen und ausführenden Unternehmen. Angesichts eines großen gleichzeitigen Bedarfs könnten Verfügbarkeit, Lieferzeiten und Kapazitäten zu begrenzenden Faktoren werden.

Die Beratungen über den Landeshaushalt werden zeigen, welchen Stellenwert die Klimaanpassung im Wettbewerb mit anderen Aufgaben erhält. Das Gesetz schafft verbindliche Ziele, ersetzt aber nicht die jährlichen Haushaltsentscheidungen. Für eine verlässliche Umsetzung sind daher langfristige Finanzierungszusagen wichtiger als kurzfristige Einzelprogramme.

Bedeutung für den Berliner Alltag

Für die Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner werden die Ergebnisse nicht sofort flächendeckend sichtbar sein. Straßenbäume wachsen langsam, größere Umbauten benötigen Planungszeit und die Neuordnung des Straßenraums kann vorübergehend zusätzliche Baustellen verursachen. Langfristig können die Maßnahmen jedoch einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität haben: schattigere Schulwege, kühlere Plätze, besser nutzbare Straßenräume und ein geringeres Überflutungsrisiko nach heftigen Regenfällen.

Zugleich sind Nutzungskonflikte absehbar. Mehr Raum für Bäume, Grün und Regenwasserspeicherung kann Veränderungen bei Fahrbahnen, Stellplätzen oder anderen Nutzungen erforderlich machen. Damit die Klimaanpassung Akzeptanz findet, braucht es transparente Entscheidungen und eine frühzeitige Beteiligung der betroffenen Nachbarschaften.

Die konstituierende Sitzung fällt in die bundesweite Woche der Klimaanpassung vom 14. bis 20. September 2026. Sie wird vom Zentrum KlimaAnpassung im Auftrag des Bundesumweltministeriums organisiert. In Berlin stellt unter anderem die Regenwasseragentur bereits umgesetzte Beispiele vor.

Mit dem neuen Steuerungskreis verfügt Berlin nun über das gesetzlich vorgesehene Koordinierungsgremium. Ob daraus tatsächlich mehr gesunde Straßenbäume, wirksame Kühlinseln und besser auf Starkregen vorbereitete Quartiere entstehen, entscheidet sich jedoch erst in der Umsetzung. Ausschlaggebend werden klare Verantwortlichkeiten, ausreichendes Personal, dauerhaft gesicherte Mittel und eine abgestimmte Planung zwischen Senat, Bezirken und Versorgungsunternehmen sein.