U16-Wahl in Berlin macht junge Stimmen sichtbar

Two adults protesting with a 'Vote Choice' placard and megaphone in an urban setting.
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In Berlin haben Kinder und Jugendliche am 11. September 2026 erstmals bei einer U16-Wahl ihre Stimme für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen abgegeben. Rund 340 Wahllokale in Jugendfreizeiteinrichtungen, Schulen, Bibliotheken und weiteren Einrichtungen beteiligten sich an der berlinweiten Aktion. Die Abstimmung hat keine rechtliche Wirkung auf die Zusammensetzung der Parlamente. Sie soll jedoch zeigen, welche politischen Vorstellungen junge Berlinerinnen und Berliner haben, die wegen ihres Alters noch nicht an der regulären Wahl teilnehmen dürfen.

Unter dem Slogan „Weil Meinung kein Alter kennt“ verbindet die U16-Wahl politische Bildung mit praktischer Beteiligung. Die jungen Wählerinnen und Wähler beschäftigen sich mit Parteien, Programmen und aktuellen politischen Fragen, treffen eine Entscheidung und geben ihre Stimme unter Bedingungen ab, die sich am Ablauf einer regulären Wahl orientieren.

Aus der früheren U18-Wahl wird die U16-Wahl

Dass das Format zum Berliner Abgeordnetenhaus nun U16-Wahl heißt, ist eine Folge der Absenkung des regulären Wahlalters. Bei den Wahlen zum Landesparlament dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige regulär abstimmen. Die begleitende Jugendwahl richtet sich deshalb an die Altersgruppen, die weiterhin unterhalb der gesetzlichen Wahlaltersgrenze liegen.

Für Berlin ist dieser Wechsel mehr als eine neue Bezeichnung. Mit der Öffnung der offiziellen Wahl für 16- und 17-Jährige wird ein Teil der jungen Bevölkerung unmittelbar in die parlamentarische Willensbildung einbezogen. Gleichzeitig verschiebt sich der Schwerpunkt der Jugendwahl hin zu Kindern und jüngeren Jugendlichen. Sie erhalten damit einen eigenen Raum, um politische Entscheidungen nachzuvollziehen und ihre Interessen sichtbar zu machen.

An der U16-Wahl können grundsätzlich alle jungen Menschen unter 16 Jahren teilnehmen. Die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Das unterscheidet das Bildungs- und Beteiligungsformat von der regulären Wahl und ist insbesondere für Berlin bedeutsam: In der international geprägten Stadt leben viele Kinder und Jugendliche, die von politischen Entscheidungen in ihrem Bezirk und auf Landesebene betroffen sind, aber unabhängig von ihrem Alter auch aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht an staatlichen Wahlen teilnehmen dürfen.

Rund 340 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet

Die große Zahl der beteiligten Einrichtungen ermöglicht einen vergleichsweise niedrigschwelligen Zugang. Wahllokale befanden sich nicht nur in Schulen, sondern auch in Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken und anderen Orten, die junge Menschen aus ihrem Alltag kennen. Dadurch konnte die U16-Wahl auch Kinder und Jugendliche erreichen, die sich bislang wenig mit Parteien oder parlamentarischen Verfahren beschäftigt haben.

Der Wahltag steht dabei nicht für sich allein. In den Wochen und Monaten zuvor setzen sich die Teilnehmenden mit politischen Fragestellungen auseinander, vergleichen Positionen und diskutieren eigene Erwartungen an die Berliner Politik. Die Stimmabgabe bildet den Abschluss dieses Bildungs- und Beteiligungsprozesses.

Bildungs- und Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch sieht in der U16-Wahl einen Raum, in dem junge Menschen demokratische Prozesse praktisch erleben und eigene Standpunkte entwickeln können. Zugleich werde sichtbar, welche Themen die junge Generation beschäftigen. Mitbestimmung bedeute auch, Verantwortung zu übernehmen und unterschiedliche Positionen auszuhalten.

Wie persönlich diese Erfahrung sein kann, beschreibt der elfjährige Fridolin, der in einem U16-Pressewahllokal seine Stimme abgab. Die Möglichkeit zu wählen, gebe ihm „Rückenwind“, Verantwortung zu tragen. Seine Aussage verdeutlicht einen zentralen Ansatz des Projekts: Kinder und Jugendliche sollen nicht lediglich über Demokratie informiert werden, sondern selbst erfahren, dass eine Entscheidung Vorbereitung und Abwägung verlangt.

Jugendwahlen bestehen seit 30 Jahren

U16- und U18-Wahlen sind kein neues Berliner Einzelprojekt, sondern ein bundesweit etabliertes Format der politischen Jugendbildung. Seit inzwischen 30 Jahren werden solche Abstimmungen im Vorfeld von Wahlen organisiert. Bei der Berliner U18-Wahl zur Bundestagswahl 2025 beteiligten sich nach Angaben der Organisatoren 32.497 junge Menschen.

Diese Zahl zeigt, dass Jugendwahlen über einzelne Schulklassen oder Einrichtungen hinausreichen können. Sie liefern allerdings keine repräsentative Meinungsumfrage für alle Minderjährigen in Berlin. Die Teilnahme ist freiwillig, und die Zusammensetzung der jungen Wählerschaft hängt unter anderem davon ab, welche Einrichtungen ein Wahllokal anbieten und wie intensiv vor Ort für die Abstimmung geworben wird. Die Ergebnisse sollten deshalb als politisches Stimmungsbild der Teilnehmenden und nicht als Prognose für die reguläre Wahl verstanden werden.

Auch Mandate oder unmittelbare politische Entscheidungen ergeben sich aus der U16-Wahl nicht. Ihre Wirkung liegt vor allem in der öffentlichen Wahrnehmung und im Bildungsprozess. Parteien, Abgeordnete und Bezirksvertretungen können aus den Ergebnissen und den begleitenden Diskussionen erkennen, welche Themen junge Menschen besonders beschäftigen. Eine Verpflichtung, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten, besteht jedoch nicht.

Warum die U16-Wahl für Berlin wichtig ist

Viele Entscheidungen des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen betreffen Kinder und Jugendliche direkt. Dazu gehören die Ausstattung von Schulen, Angebote der Jugendhilfe, Sport- und Freizeitflächen, Bibliotheken, sichere Verkehrswege, öffentlicher Nahverkehr, Klimaschutz und die Gestaltung öffentlicher Räume. Minderjährige erleben die Folgen solcher Beschlüsse im Alltag, verfügen aber nur eingeschränkt über formale politische Einflussmöglichkeiten.

Die U16-Wahl kann diese Lücke nicht schließen, sie macht sie jedoch sichtbar. Sie zeigt, dass politische Urteilsbildung nicht erst mit dem Erreichen einer gesetzlichen Altersgrenze beginnt. Zugleich bietet sie jungen Menschen die Gelegenheit, Wahlverfahren kennenzulernen, Informationsquellen zu prüfen und unterschiedliche Positionen miteinander zu vergleichen.

Für die Stadtgesellschaft ist das besonders relevant, weil demokratische Beteiligung früh eingeübt werden muss. Wer bereits als Kind oder Jugendlicher erlebt, dass politische Fragen diskutiert werden können und die eigene Stimme wahrgenommen wird, erhält einen konkreten Zugang zu demokratischen Institutionen. Ob daraus langfristig eine höhere Beteiligung an regulären Wahlen entsteht, lässt sich aus einer einzelnen Jugendwahl nicht ableiten. Das Format kann jedoch Hemmschwellen abbauen und politisches Interesse fördern.

Organisation durch Jugendhilfe und Bezirke

Die Landeskoordinierung der Berliner U16- und U18-Wahlen liegt seit 2025 beim Landeskompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe. Das Zentrum befindet sich in Trägerschaft des Pestalozzi-Fröbel-Hauses und wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert.

In den Bezirken unterstützen zusätzliche Koordinierungsstellen die beteiligten Einrichtungen bei der pädagogischen Vorbereitung und bei der Durchführung der Wahl. Damit verbindet das Projekt eine berlinweite Struktur mit dezentralen Angeboten in den Kiezen. Informationen zu Wahllokalen, Ablauf und Ergebnissen stellen die U16-Wahl-Koordination sowie die beteiligten Jugend- und Bildungseinrichtungen bereit.

Die erste U16-Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus markiert damit einen sichtbaren Wandel der politischen Beteiligung junger Menschen. Während 16- und 17-Jährige erstmals regulär über die Zusammensetzung des Landesparlaments mitentscheiden können, erhalten jüngere Berlinerinnen und Berliner weiterhin eine eigene Plattform. Entscheidend für die Bedeutung des Formats wird sein, ob ihre Positionen nach dem Wahltag nicht nur veröffentlicht, sondern auch in Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft ernsthaft diskutiert werden.