Berlin stärkt Schutz internationaler Azubis
Berlin will Auszubildende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union besser vor unseriöser Vermittlung schützen und ihnen bei sprachlichen, arbeitsrechtlichen sowie aufenthaltsrechtlichen Problemen gezielter helfen. Der Senat beschloss am 15. September 2026 einen Abschlussbericht zu den „Kontrollierten Rahmenbedingungen für Auszubildende aus Drittstaaten“. Vorgesehen sind mehrsprachige Beratungsangebote, zusätzliche Sprachförderung, eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Stellen und ein neues Pilotprojekt, das am 1. Oktober 2026 beginnen soll. Zugleich will sich das Land für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards bei der Anwerbung einsetzen.
Internationale Ausbildung birgt Chancen und Risiken
Mit der Gewinnung junger Menschen aus Drittstaaten reagieren Berliner Betriebe unter anderem auf Schwierigkeiten, Ausbildungsplätze zu besetzen und langfristig Fachkräfte zu sichern. Als Drittstaaten gelten in diesem Zusammenhang Staaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Für die angeworbenen Auszubildenden kann der Schritt nach Berlin eine berufliche Perspektive eröffnen. Er ist jedoch häufig mit erheblichen finanziellen, rechtlichen und persönlichen Risiken verbunden.
Nach den Erkenntnissen des Senats verlangen Vermittlungsagenturen in den Herkunftsländern teilweise hohe Gebühren. Dadurch können junge Menschen bereits vor Beginn ihrer Ausbildung Schulden aufnehmen oder in eine starke Abhängigkeit von Vermittlern geraten. Weitere Probleme entstehen, wenn Sprachkenntnisse für Berufsschule, Betrieb und Alltag nicht ausreichen oder wenn Informationen über Arbeitsbedingungen, Aufenthaltsstatus, Vertragsrechte und Pflichten fehlen.
Die Betroffenen müssen sich zugleich in mehreren komplexen Systemen zurechtfinden. Dazu gehören der Ausbildungsbetrieb, die Berufsschule, das Aufenthaltsrecht, die Sozialversicherung und der Berliner Wohnungsmarkt. Kommt es zu einem Konflikt mit dem Betrieb oder wird ein Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet, kann dies nicht nur die berufliche Zukunft, sondern auch den Aufenthalt in Deutschland berühren. Diese Verbindung erhöht die Abhängigkeit und kann dazu führen, dass problematische Bedingungen länger hingenommen werden.
Projektgruppe untersucht bestehende Strukturen
Grundlage des Abschlussberichts ist die Arbeit einer ressortübergreifenden Projektgruppe, die im Januar 2026 unter Federführung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eingesetzt wurde. Beteiligt waren unter anderem Berliner Bezirke, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Oberstufenzentren, Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden.
Darüber hinaus arbeiteten Bundesinstitutionen, andere Bundesländer sowie Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft an der Untersuchung mit. Die breite Zusammensetzung ist relevant, weil Probleme bei der internationalen Anwerbung nicht allein durch die Arbeitsverwaltung gelöst werden können. Zuständigkeiten verteilen sich auf unterschiedliche Ebenen und Einrichtungen – von der Visumerteilung und dem Aufenthaltsrecht über die berufliche Bildung bis zur Kontrolle von Arbeitsbedingungen.
Die Projektgruppe überprüfte bestehende Verfahren und entwickelte Vorschläge, um die Unterstützung besser aufeinander abzustimmen. Der Senatsbeschluss ist damit zunächst ein strategischer Rahmen. Ein Teil der angekündigten Maßnahmen muss noch weiterentwickelt, praktisch umgesetzt und langfristig finanziell abgesichert werden.
Mehrsprachige Beratung soll leichter erreichbar werden
Berlin plant, bestehende Beratungsstrukturen auszubauen und niedrigschwelliger zu gestalten. Internationale Auszubildende sollen schneller erkennen können, welche Stelle für ihr jeweiliges Problem zuständig ist. Mehrsprachige Informationen sind dabei entscheidend, weil komplizierte arbeits- und aufenthaltsrechtliche Fragen selbst mit guten Deutschkenntnissen schwer verständlich sein können.
Die Unterstützung soll insbesondere arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen umfassen. Denkbar sind Fälle, in denen Vermittlungsagenturen unerwartete Forderungen stellen, Vertragsbedingungen unklar bleiben oder Auszubildende Schwierigkeiten mit ihrem Betrieb haben. Auch beim Wechsel eines Ausbildungsplatzes oder bei einer drohenden Beendigung des Ausbildungsverhältnisses kann eine frühe Beratung verhindern, dass sich Probleme verschärfen.
Zusätzliche Sprachförderung soll dazu beitragen, dass Auszubildende sowohl dem Unterricht am Oberstufenzentrum als auch den Anforderungen im Betrieb folgen können. Fachsprache, schriftliche Prüfungen und die Kommunikation mit Kunden oder Kollegen stellen andere Anforderungen als allgemeine Sprachkurse. Eine erfolgreiche Förderung muss daher möglichst eng mit dem jeweiligen Ausbildungsberuf und dem Lernstoff der Berufsschule verbunden werden.
Geplant ist außerdem eine stärkere Vernetzung von Verwaltung, Schulen, Kammern, Betrieben und Beratungsstellen. Damit soll vermieden werden, dass Betroffene mehrfach weiterverwiesen werden oder wegen unklarer Zuständigkeiten keine rechtzeitige Hilfe erhalten.
Pilotprojekt startet im Oktober 2026
Ein neues Pilotprojekt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung soll am 1. Oktober 2026 beginnen. Es ist als Anlauf- und Vermittlungsstruktur für Auszubildende aus Drittstaaten vorgesehen. Ratsuchende sollen eine erste Orientierung erhalten und anschließend gezielt an passende Unterstützungsangebote weitergeleitet werden.
Im Mittelpunkt stehen Schwierigkeiten mit Vermittlungsagenturen, offene Fragen zum Arbeits- oder Aufenthaltsrecht sowie sprachliche Probleme. Damit reagiert Berlin auf eine zentrale Schwachstelle des bisherigen Systems: Beratungsangebote sind zwar vorhanden, für neu eingereiste junge Menschen aber nicht immer bekannt oder leicht zugänglich.
Für die Bewertung des Pilotprojekts wird entscheidend sein, wie schnell Hilfe verfügbar ist, welche Sprachen angeboten werden und ob auch Menschen erreicht werden, die noch keinen Kontakt zu Gewerkschaften, Kammern oder spezialisierten Beratungsstellen haben. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Erkenntnisse aus einzelnen Beratungsfällen systematisch genutzt werden, um wiederkehrende problematische Vermittlungspraktiken zu erkennen.
Auch Ausbildungsbetriebe tragen Verantwortung
Die geplanten Maßnahmen richten sich nicht allein an die Auszubildenden. Berliner Betriebe sollen stärker dafür sensibilisiert werden, bei der internationalen Anwerbung nur mit seriösen Vermittlungsagenturen zusammenzuarbeiten. Unternehmen müssen sich demnach genauer damit befassen, wie junge Menschen angeworben werden, welche Kosten ihnen entstehen und welche Versprechen im Herkunftsland gemacht wurden.
Faire Anwerbung endet zudem nicht mit der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags. Betriebe müssen berücksichtigen, dass internationale Auszubildende zu Beginn häufig zusätzliche Orientierung benötigen. Dazu können Unterstützung bei Behördengängen, verständliche Informationen über den betrieblichen Alltag, ausreichend Zeit für Sprachkurse und feste Ansprechpartner im Unternehmen gehören.
Aus Sicht der Stadt ist dies auch wirtschaftlich bedeutsam. Scheitert eine Ausbildung wegen vermeidbarer sprachlicher, sozialer oder rechtlicher Probleme, verlieren sowohl der junge Mensch als auch der Betrieb Zeit und Ressourcen. Eine verlässliche Begleitung kann dagegen dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und internationale Nachwuchskräfte dauerhaft in den Berliner Arbeitsmarkt zu integrieren.
Private Vermittlung bleibt schwer kontrollierbar
Ein Schwerpunkt des Berichts liegt auf privaten Vermittlungsagenturen. Ihre Tätigkeit ist seit 2002 nicht mehr erlaubnispflichtig. Deshalb können Behörden den Markt nur eingeschränkt kontrollieren. Eine eigene Berliner Zertifizierung sämtlicher Anbieter hält der Senat aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nicht für umsetzbar.
Das Land will stattdessen einen Antrag in die Arbeits- und Sozialministerkonferenz einbringen und sich für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards einsetzen. Einheitliche Vorgaben könnten unter anderem transparenter machen, welche Leistungen Vermittler erbringen, welche Kosten entstehen dürfen und wie Beschwerden bearbeitet werden. Der Senatsbeschluss führt solche Standards allerdings noch nicht unmittelbar ein. Ob sie kommen und wie verbindlich sie ausfallen, hängt von der Abstimmung zwischen Bund und Ländern sowie möglichen weiteren gesetzlichen Schritten ab.
Die bundesweite Perspektive ist sinnvoll, weil Vermittlungsagenturen und angeworbene Auszubildende nicht ausschließlich in einem Bundesland tätig sind. Unterschiedliche Landesregeln könnten leicht umgangen werden. Gleichzeitig bleibt offen, wie schnell sich bundesweit einheitliche Regeln erreichen lassen. Bis dahin kommt den Berliner Beratungs- und Unterstützungsangeboten eine besondere Bedeutung zu.
Was die Maßnahmen für Berlin bedeuten
Für Berlin berührt das Vorhaben mehrere zentrale Aufgaben der Stadt. In Handwerk, Pflege, Gastronomie, Handel und weiteren Branchen werden Nachwuchs- und Fachkräfte gesucht. Internationale Auszubildende können dazu beitragen, offene Ausbildungsplätze zu besetzen. Sie dürfen dabei jedoch nicht vor allem als Mittel gegen Personalengpässe betrachtet werden. Als junge Menschen, die häufig ohne familiäres Netzwerk nach Berlin kommen, benötigen sie verlässliche Rechte und erreichbare Unterstützung.
Faire Bedingungen liegen auch im Interesse der Berliner Beschäftigten und Verbraucher. Werden Ausbildungsstandards eingehalten und Nachwuchskräfte gut qualifiziert, stärkt dies die Leistungsfähigkeit der Betriebe und die Qualität von Dienstleistungen. Unseriöse Vermittlung kann dagegen Lohndruck, Abhängigkeiten und instabile Ausbildungsverhältnisse fördern.
Für die Stadtgesellschaft ist außerdem relevant, ob Integration von Beginn an mitgedacht wird. Sprachkenntnisse, sichere Wohnverhältnisse, soziale Kontakte und Orientierung im Alltag beeinflussen den Ausbildungserfolg erheblich. Die angekündigten Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf Beratung, Vermittlung und rechtliche Unterstützung. Herausforderungen wie der angespannte Wohnungsmarkt werden dadurch nicht gelöst, können aber in der Beratung sichtbar gemacht und an zuständige Stellen weitergegeben werden.
Umsetzung entscheidet über die Wirkung
Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe bezeichnet die Berichte über problematische Vermittlungspraktiken als Handlungsauftrag. Nach ihrer Darstellung sollen bestehende Angebote weiterentwickelt und langfristig abgesichert werden. Für Auszubildende, die von unseriöser Vermittlung oder besonderen Schwierigkeiten betroffen sind, seien zusätzliche, passgenaue Hilfen erforderlich.
Ob der Beschluss die Situation internationaler Auszubildender tatsächlich verbessert, wird von der konkreten Umsetzung abhängen. Wesentliche Kriterien sind eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung, gut sichtbare mehrsprachige Angebote und verbindliche Wege der Zusammenarbeit. Auch Betriebe, Berufsschulen und Behörden müssen Warnzeichen früh erkennen und Betroffene an geeignete Beratungsstellen verweisen.
Die ressortübergreifende Zusammenarbeit soll im zweiten Halbjahr 2026 fortgesetzt werden. Daraus soll eine langfristige Berliner Strategie für faire Anwerbung, wirksamen Schutz und erfolgreiche Ausbildungsverläufe entstehen. Der Senatsbeschluss setzt dafür einen wichtigen Rahmen, ersetzt aber weder wirksame Kontrollen noch bundesweit verbindliche Regeln. Für die betroffenen jungen Menschen wird entscheidend sein, ob aus den angekündigten Strukturen schnell erreichbare und dauerhaft verlässliche Hilfe entsteht.
