Aus der Redaktion

Bezirksamt Pankow Gleichstellungsbeauftragte

Ansprechpartnerin für die im Bezirk lebenden und arbeitenden Frauen. Die Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte kann Vorschläge unterbreiten oder Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Frauen initiieren. Sie hat das Recht, Stellungnahmen zu den Vorhaben der Bezirksverwaltung abzugeben und kann über das Bezirksamt auch eigene Vorlagen in die Bezirksverordnetenversammlung einbringen.

Rechtliche Grundlagen

* Grundgesetz, Artikel 3, Abs. 2
* Verfassung von Berlin, Artikel 10, Abs. 3
* Landesgleichstellungsgesetz Berlin, § 21, Abs. 1-5

Tätigkeitsschwerpunkte

* Kontakte, Beratung und Angebote für Frauen in Pankow
* Gewalt gegenüber Frauen
* Kontakte und Beratung für Existenzgründerinnen & Unternehmerinnen
* Unternehmerinnennetzwerk in Pankow
* Wettbewerb Familienfreundlicher Betrieb Pankow
* Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm - Masterplan Pankow

Gleichstellungsbeauftragte
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