Aus der Redaktion

Bezirksamt Reinickendorf Schiedsamt

Schiedsämter sind eine vorgerichtliche Streitschlichtungseinrichtung. Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilangelegenheiten durch. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Das Amtsgericht bestätigt und vereidigt die Schiedspersonen.

In einem Schiedsverfahren gibt es keinen Sieger und keinen Besiegten. Der Schiedsspruch ist ein Vergleich, kein Urteil. Aus diesem Grund führt ein Schlichtungserfolg durch eine Schiedsperson zu höheren Zufriedenheit bei den streitenden Personen.

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