Landesbranddirektor: Dipl.-Ing. Wilfried Gräfling
Ständiger Vertreter des Landesbranddirektors: Dipl.-Phys. Karsten Göwecke
Der Landesbranddirektor (LBD) und der Ständige Vertreter des Landesbranddirektors (LBDV) bilden die Behördenleitung. Ihnen sind der Stab sowie die Bereiche "Grundsatz und Steuerung (GS)" und "Arbeits- und Gesundheitsschutz (AGS)" zugeordnet.
Der Landesbranddirektor leitet die Berliner Feuerwehr mit dem Ziel, ein einheitliches, leistungsfähiges, bürgerorientiertes und wirtschaftlich ausgerichtetes Hilfeleistungssystem im gesamten Stadtgebiet zu gestalten. Ihm obliegen
* die Gesamtverantwortung für die Aufgabenerledigung im Rahmen zugewiesener Budgets unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz beim Verbrauch der Ressourcen,
* die strategische Steuerung der Berliner Feuerwehr,
* die Verantwortung für die Entwicklung und Integration der Freiwilligen Feuerwehren sowie für die Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
* die Vertretung der Berliner Feuerwehr,
* die Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,
* die Überwachung des Beschwerdemanagements und
* die Entscheidung über Widersprüche, soweit sie nicht durch die Organisationseinheit "Recht und Widersprüche" abschließend bearbeitet werden.
Der Ständige Vertreter des Landesbranddirektors nimmt folgende Aufgaben wahr:
* die Leitungsaufgaben gegenüber den Serviceeinheiten, soweit sich der Landesbranddirektor nicht Entscheidungen vorbehält,
* die Vertretung des Landesbranddirektors in Angelegenheiten der Serviceeinheiten gemäß §9 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Berlin (PersVG) und,
* die Vertretung des Landesbranddirektors in allen übrigen Angelegenheiten bei dessen Abwesenheit.