Aufgaben/Leistungen:
Das Rechtsamt ist ein internes Amt des Bezirksamtes. Es darf keine Rechtsauskünfte an Bürger erteilen oder deren Rechtsberatung vornehmen. Das Rechtsamt nimmt die interne Rechtsberatung der Verwaltung, also des Bezirksamtgremiums, der Bezirksverordnetenversammlung sowie aller Leistungs- und Verantwortungszentren (LUV) und Serviceeinheiten (SE) wahr und führt die Prozesse des Bezirksamtes.
Weiterhin ist das Rechtsamt für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständig.
Nach geltendem Recht darf ein Vor- oder Familienname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt, z.B. bei ei Sammelnamen ("Müller", "Meyer" usw.), anstößig oder lächerlich klingenden sowie außergewöhnlich schwer schreibbaren Namen gegeben.