und nach Vereinbarung | ||
Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 15:00-18:00 Uhr |
Zum Aufgabenbereich zählen der
Artenschutz, der Baumschutz, der Biotopschutz, die Landschafts- und Spielplatzplanung (private Kinderspielplätze auf Baugrundstücken). Außerdem beschäftigt sich die Untere Naturschutzbehörde mit Eingriffen in Natur und Landschaft.