Mo | 8:00-15:00 Uhr | |
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Di | 11:00-18:00 Uhr | |
Do | 11:00-18:00 Uhr | |
Fr | 8:00-13:00 Uhr |
Für sämtliche Anliegen und Antragstellungen im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes ist die Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle die erste Anlaufstelle. Damit bleibt dem Bürger ein langes Suchen nach Zuständigkeiten erspart. Ob Gewerbe- und Sondernutzungsangelegenheiten, Veranstaltungsorganisation, Lärmbelästigungen und Lärmausnahmezulassungen, Aufnahme von Hinweisen zu Müllablagerungen sowie Verkehrsangelegenheiten – Erstanlaufpunkt ist die ZAB.
Hinweis
Die bezirkliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohn- bzw. Firmensitz