© Doris Grunow-Strempel |
Die Tätigkeit des Anwalts Stefan Gräbner als Rechtsanwalt für Ausländer erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte: Beschaffung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Vertretung in Abschiebehaftsachen, Verhinderung Ihrer Ausweisung, nachträgliche Befristung Ihrer Ausweisung aus dem Ausland, Beschaffung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Vertretung im Asylrecht, insbesondere Stellung von Asylanträgen, Interessenvertretung betreffend den Ehegattennachzug und den Nachzug zum gleichgeschlechtlichen Partner ("Homoehe" für schwule oder lesbische Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG), Durchsetzung Ihrer Einreise, Stellung von Einbürgerungsanträgen, Beratung und Vertretung betreffend Ihre EU Freizügkeit, Durchsetzung von Familienzusammenführungen, Vertretung in Freiheitsentziehungsverfahren, Beantragung und Durchsetzung Ihrer Niederlassungserlaubnis, Verschaffung der deutschen Staatsbürgerschaft, Feststellung Ihrer deutschen Staatsbürgerschaft, bzw. Staatsangehörigkeit, Beratung und Vertretung vor den deutschen Botschaften und Verwaltungsgerichten zur Erlangung Ihres Visums, Stellung von Geschäftsvisaanträgen mit Arbeitserlaubnis (Buisinessvisa).