Unerfahrene, einkommensschwache Menschen mit Beratungsschein werden abkassiert. Als "Beratung" zählt nur die Empfehlung sich unbedingt vertreten zu lassen. Dann wird ungehend ein Anwaltsvertrag mit dem Betroffenen geschlossen. Über diesen werden alle Leisungen, die eigentlich durch den Beratungsschein gedeckt sind, nocheinmal teuer abgerechnet!
Der Beratungsschein gilt jedoch für alle anwaltliche Leistungen wie Beratung, Vertretung und Schriftverkehr (ausgenommen eventl. folgender Prozesskosten, für die Prozesskostenhilfe beantragt werden kann).