Der Schuldner ist ebenso wenig schuldig, wie der Gläubiger gläubig.
Die Kanzlei begleitet Mandanten im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung.
Die Versagung der Restschuldbefreiung ist ein Schwerpunkt der Kanzlei.
Dem redlichen Schuldner gebührt die Restschuldbefreiung - dem unredlichen wird sie auf Antrag eines Insolvenzgläubigers versagt. Ob wir Schuldner oder Gläubiger vertreten - die Kanzlei wahrt Ihre Interessen: zielführend und wirtschaftlich.