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Foto/Bildquelle: Abgeordnetenhaus von Berlin | |
Das Abgeordnetenhaus von Berlin - auch Landtag genannt - ist das Landesparlament des Bundeslandes Berlin. Während der Bundestag für Fragen zuständig ist, die ganz Deutschland betreffen (z. B. Außenpolitik, Bundeswehr), setzt sich das Abgeordnetenhaus von Berlin mit regionalen Fragen auseinander (z. B. Straßenbau, Polizei). Berlin hat als Stadtstaat sowohl Landes- als auch Kommunalaufgaben zu erfüllen. Die Berlinerinnen und Berliner entscheiden durch ihre Wahl, wer im Abgeordnetenhaus die Parlamentsarbeit macht. Als Stellvertreter der Bürger legen die Abgeordneten die Grundrichtlinien der Staatspolitik durch Gesetze fest und kontrollieren die Regierung bei deren Ausführung.
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