Foto/Bildquelle: Abgeordnetenhaus von Berlin | |
Besonders bürgernahe Arbeit leistet der Petitionsausschuss, der sich mit Eingaben und Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin befasst.
Jedermann hat das Recht, sich schriftlich an den Ausschuss zu wenden. Dieser ist berechtigt, insbesondere vom Senat alle Unterlagen und Auskünfte anzufordern, die sich auf den behandelten Fall beziehen