Aus der Redaktion

Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Betreuungsbehörde

Betreuungen

Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Vormundschaftsgerichtshilfe

Aufgaben:

Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer sowie deren Beratung und Unterstützung

Unterstützung des Vormundschaftsgerichts durch Ermittlungen, Betreuervorschläge u.a.

Informationen über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.

Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungs-verfügungen (ausschließlich Identitätsfeststellung, keine Rechtsberatung!) Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.

Betreuungsbehörde
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