Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 9:00-12:00 Uhr |
Betreuungen
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.
Vormundschaftsgerichtshilfe
Aufgaben:
Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer sowie deren Beratung und Unterstützung
Unterstützung des Vormundschaftsgerichts durch Ermittlungen, Betreuervorschläge u.a.
Informationen über Vollmachten und Betreuungsverfügungen.
Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungs-verfügungen (ausschließlich Identitätsfeststellung, keine Rechtsberatung!) Für die Beglaubigung wird eine Gebühr von 10 EUR erhoben.