oder nach telefonischer Terminvereinbarung | ||
Mo | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 13:00-18:00 Uhr |
Aufgaben/Leistungen:
Einbürgerungsanträge (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
Staatsangehörigkeitsausweise (Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit)
Beibehaltungsgenehmigungen (Genehmigungen für Deutsche zum Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit )
Negativbescheinigungen (Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit)
Hinweis:
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein Einbürgerungsantrag im Wohnbezirk zu stellen.
Hierfür ist ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Zur Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen ist zur Sprechstunde lediglich der Reisepass mitzubringen. Während des Gesprächs werden alle rechtlich möglichen Grundlagen geklärt und die Einbürgerungsmöglichkeiten besprochen.