Di | 9:00-12:00 Uhr | |
---|---|---|
Do | 14:00-16:00 Uhr |
Aufgaben / Leistungen:
Die hauptsächliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall, ob eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung erteilt werden kann, sichergestellt.
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde entscheidet über die Festlegung von:
Dauerhaften Verkehrsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen)
Vorübergehenden Verkehrsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz (z.B. Sicherung und Kennzeichnung von Baustellen und verkehrliche Sicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Straßen)
Allgemeinen und personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätzen
Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz ist grundsätzlich die Sonderbehörde Verkehrslenkung Berlin (VLB) zuständig.