Frontansicht vom Rathaus Tiergarten | |
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Schiedsämter sind eine vorgerichtliche Streitschlichtungseinrichtung. Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilangelegenheiten durch. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Das Amtsgericht bestätigt und vereidigt die Schiedspersonen.