Das Wohnungsamt ist für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Wohnberechtigungen im Sozialen Wohnungsbau zuständig.
Es übt das kommunale Benennungsrecht zur Vermittlung von Wohnraum an Berechtigte aus und führt das Wohnungskataster (im Sozialen Wohnungsbau).
Meldungen von leerstehenden und zweckentfremdeten Wohnungen gehen ebenfalls an das Wohnungsamt.