Die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für den Schulbereich ist zwischen den Bezirksämtern und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aufgeteilt.
Das Bezirksamt ist dabei für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Dazu gehören u.a. die Überwachung der Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht, die Festlegung von Einschulungsbereichen, die Schließung, Umwandlung und Eröffnung von Schulen. Weitere Aufgaben sind die Schulplanung und Schulorganisation sowie die Schulplatzvergabe.