Das Gewerbeamt ist für Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen zuständig, außerdem erlässt es Gewerbeuntersagungen und Erlaubniswiderrufe.
Es erteilt Gewerbeerlaubnisse und Reisegewerbekarten, sowie Auskünfte über Gewerbetreibende an Behörden und berechtigte Dritte (gebührenpflichtig).
Es gestattet die von Ausnahmen (teilweise) der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (Sonn- und Feiertagsarbeit) und des Ladenschlussgesetzes und ahndet die Ordnungswidrigkeiten von Verstößen gegen gewerbe- und gaststättenrechtliche Vorschriften und Verstößen gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Festsetzung von Märkten und Volksfesten.