Der Deutsche Komponistenverband ist seit seiner Gründung im Jahr 1954 die Interessenvertretung von Komponistinnen und Komponisten aller Genres und Sparten. Zu seinen Aufgaben gehören die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen beruflichen Interessen der deutschen Komponisten, insbesondere auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Urhebervertragsrechts. Im DKV ziehen E- und U-Komponisten an einem Strang. Sie sind solidarisch gegenüber den Forderungen der Kollegen und streben gemeinsame Positionen in der Öffentlichkeit an.