Kurzzeit-, Urlaubs- und Verhinderungspflege
Bedürftige Familienmitglieder in den eigenen vier Wänden zu pflegen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die von den Angehörigen viel Kraft und Hingabe erfordert. In der Kurzzeitpflege im Haus John F. Kennedy werden Menschen stationär aufgenommen und finden ein vorübergehendes Zuhause, individuelle Betreuung, Pflege und Beschäftigung.
Kurzzeitpflege bei Hauptstadtpflege John F. Kennedy-Haus
* dient der Unterstützung von Angehörigen mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern
* hilft, wenn nach einem stationären Aufenthalt noch ein erhöhter Pflegebedarf besteht
* bietet Versorgung unabhängig von Erkrankung, Behinderung oder Alter von Pflegestufe 0 bis 3 nach §42 SGB XI (Kurzzeitpflege) sowie nach §39 SGB XI Urlaubs- und Verhinderungspflege
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