Rechtsanwalt Hendrik König berät, vertritt und verteidigt Sie - auftragsgemäß - bundesweit, kompetent und zuverlässig in den Bereichen des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrszivil- und allgemeinen Zivilrechts einschließlich des Forderungseinzuges (Inkasso) und der Zwangsvollstreckung für Gewerbetreibende, Freiberufler, Ärzte und Gesellschaften und der Minderheitenschutzrechte im Aktien- und Umwandlungsrecht (Spruchverfahren) und kann hier jeweils auf langjährige Berufserfahrung zurückgreifen.
Als Fachanwalt für Strafrecht bietet er umfassende Beratung und Vertretung/Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen.