Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen bei den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentum.
Herr Pietzuch als Anwalt war nach meinen leidvollen Erfahrungen eine sehr schlechte Wahl. Er hatte mein Mandat zur anwaltlichen Vertretung im Berufungsverfahren im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung (Mietrecht). Nachdem er zuerst fast eine Frist verschlief, hielt er den Bescheid des Gerichts über die Verlängerung der Räumungsfrist ca. 6 Wochen lang zurück bis meine Familie aus der Wohnung ausgezogen war. In nachfolgenden Gesprächen hatte ich das Gefühl Herr Pietzuch verwechselte das Mandat mit einer Vormundschaft. Meine beiden Nachbarn haben zeitgleich im identischen Berufungsverfahren aber mit anderen Anwälten jeweils Abfindungen in 5stelliger Höhe ausgehandelt. Ich habe dann bei der Rechtsanwaltskammer prüfen lassen ob der Herr Pietzuch überhaupt eine anwaltliche Zulassung besitzt was mir jedoch bestätigt wurde. Dass Herr Pietzuch mir bis heute für seine anwaltliche Vertretung im Berufungsverfahren keine einzige Rechnung geschrieben hat, verstärkt mein Misstrauen in seine Person und lässt die Frage offen wessen Interessen er in diesem Rechtsstreit überhaupt vertreten hat.