Abschiebegewahrsam in der Grünauer Straße in Berlin-Köpenick | |
© Der Polizeipräsident in Berlin |
Im Abschiebungsgewahrsam werden Personen verwahrt, denen durch einen richterlichen Beschluss zur Sicherung und Vorbereitung der Abschiebung die Freiheit entzogen wurde.
Die Berliner Polizei ist in diesem Zusammenhang mit dem Betrieb des Abschiebungsgewahrsams beauftragt, das ausländerrechtliche Verfahren wird durch die Ausländerbehörde und das zuständige Amtsgericht Tiergarten geführt. Alle beteiligten Behörden arbeiten eng miteinander zusammen.