und nach Vereinbarung | ||
Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 15:00-18:00 Uhr |
Zu den Aufgaben des Bau- und Wohnungsaufsichtsamtes gehören u.a.:
Baugenehmigungen
Aufsicht über das Schornsteinfegerwesen
Durchführung von Brandsicherheitsschauen und Betriebsüberwachungen
Mängelbeseitigung in Wohnungen
Gefahrenabwehr und Mängelbeseitigung an baulichen Anlagen
Ordnungsrechtliche Aufgaben (Anordnungen, Zwangsmaßnahmen, Bußgelder)
Führung des Baulastenverzeichnisses
Bauaktenarchiv (Einsichtnahme nach telefonischer Vereinbarung)
Ökologische Bauberatung
Wohnungsaufsicht
Die Denkmalschutzbehörden sind zuständig für den Schutz von Baudenkmalen, Denkmalbereichen, Gartendenkmalen sowie Bodendenkmalen.
Dadurch sollen wichtige Zeugnisse der Baukultur, unter Berücksichtigung ihrer Denkmaleigenschaften, bewahrt werden.