Di | 9:00-13:00 Uhr | |
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Do | 9:00-13:00 Uhr |
Hinweis:
Zuständig ist der Bezirk, in dem der Erstantragssteller seine Wohnanschrift hat.
Was bedeutet Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben in der Regel Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden bzw. werden, wenn sie für die Betreuung des Kindes ganz oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten. Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen hatten, erhalten 67 % des wegfallenden durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Monate, mindestens 300 EUR, maximal 1.800 EUR. Eltern ohne Erwerbseinkommen erhalten Elterngeld in Höhe von 300 EUR. Bei Mehrlingsgeburten oder bei Familien mit mehreren Kindern kann sich der Betrag noch erhöhen. Das Elterngeld wird je nach Einzelfall für 12 bis maximal 28 Monate ausgezahlt.
Was muss man beachten bzw. mitbringen?
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden. Es wird rückwirkend höchstens für 3 Monate vor der Antragstellung geleistet.
Antragsformulare und Info-Material erhalten Sie u.a. beim Jugendamt.