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Aus der Redaktion

Bezirksamt Neukölln Unterhaltsvorschussstelle

Wer erhält Unterhaltsvorschuss?

Ein Kind hat Anspruch auf die Unterhaltsleistung, wenn

es das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

es im Bundesgebiet bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden oder dauernd von seinem Ehegatten oder Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes getrennt lebt oder dessen Ehegatte oder Lebenspartner für voraussichtlich wenigstens 6 Monate in einer Anstalt untergebracht ist

es keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder Waisenbezüge erhält

Der Anspruch auf die Unterhaltsvorschussleistung ist ausgeschlossen, wenn

keine Auskünfte über den zahlungspflichtigen Elternteil erteilt werden

keine Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Ermittlung des Aufenthalts des anderen Elternteils erfolgt

mit dem anderen Elternteil zusammengelebt wird und keine dauerhafte Trennung besteht

der andere Elternteil Unterhalt mindestens in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages geleistet hat.

Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Die Unterhaltsvorschussleistung wird insgesamt längstens für 72 Monate gezahlt. Die Zahlung endet spätestens, wenn das Kind 12 Jahre alt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Unterhaltsleistung noch nicht volle 72 Monate gezahlt worden ist.

Wie bekommt man Unterhaltsvorschuss?

Der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes muss bei dem für seinen Wohnort zuständigen Jugendamt einen schriftlichen Antrag stellen.
Folgende Unterlagen sind für den Antrag notwendig:

Ausweis/ Pass, sofern vorhanden auch von den Kindern

Aufenthaltserlaubnis

Geburtsurkunde des Kindes

Vaterschaftsanerkennung

Lohnsteuerkarte

Scheidungsurteil, sofern vorhanden

Meldebestätigung

Bewilligungsbescheid vom Jobcenter, sofern vorhanden

ggf. Bescheid über Waisenbezüge

Unterhaltstitel

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