Aufgaben:
Planung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen in Landschaftsschutzgebieten (LSG) und flächenhaften Naturdenkmalen (FND)
Vergabe / Erstellung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepten für flächenhafte Naturdenkmale
Vollzug Schutzgebietsverordnungen
Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen
Bearbeitung von Zwangs- und Bußgeldverfahren
Betreuung u. Koordination von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten (u.a. in Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden)
Stellungnahmen / Beteiligung an Planverfahren (FNP, B-Pläne, etc)
Bearbeitung der Eingriffsregelung nach §§ 14 u. 15 NatSchG Bln
Anzeige-, Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren zur Benutzung von Oberflächengewässern (2. Ordnung) wie z.B. für Steganlagen, Einleitungen
Führung des Wasserbuches mit Eintragung der Rechte
Wahrnehmung der Aufgaben als Gewässeraufsichtsbehörde
allgemeine fachliche Stellungnahmen in Amtshilfe / für Verbände, Vereine etc.
Stellungnahmen zu Bauvorhaben