Diese Unterabteilung des Gesundheitsamtes ist für die Ermittlungen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten, für die Schädlingsbekämpfung und für Katastrophenschutzmaßnahmen aus medizinischer Sicht zuständig.
Außerdem liegt bei ihr die Infektionshygienische Überwachung von u.a. Gemeinschaftseinrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, Tätowier- und Piercingstudios sowie die Überwachung der Trinkwasserqualität sowie Einrichtungen des Badewesens.