und nach Vereinbarung | ||
Mo | 9:00-12:00 Uhr | |
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Di | 9:00-12:00 Uhr | |
Do | 14:00-18:00 Uhr | |
Fr | 9:00-12:00 Uhr |
Die Dienstleistungen der Ordnungsämter lassen sich grob in die Bereiche Abfallentsorgung, Gewerbeangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung sowie Tierhaltung einteilen.
Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs und des fließenden Verkehrs auf Bürgersteigen und in Fußgängerzonen ist der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) vor allem für die Verfolgung und Ahndung von Haus- und Nachbarschaftslärm, illegaler Müllentsorgung und Werbung im Straßenland, die Einhaltung des Hundegesetzes Berlin und die Überwachung der Grünanlagen zuständig.
Das Gewerbeamt ist für Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen zuständig, außerdem erlässt es Gewerbeuntersagungen und Erlaubniswiderrufe.
Es erteilt Gewerbeerlaubnisse und Reisegewerbekarten, sowie Auskünfte über Gewerbetreibende an Behörden und berechtigte Dritte (gebührenpflichtig).
Es gestattet die von Ausnahmen (teilweise) der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (Sonn- und Feiertagsarbeit) und des Ladenschlussgesetzes und ahndet die Ordnungswidrigkeiten von Verstößen gegen gewerbe- und gaststättenrechtliche Vorschriften und Verstößen gegen den Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Festsetzung von Märkten und Volksfesten.
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