Der Fachbereich Wohnen ist für die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und Wohnberechtigungen im Sozialen Wohnungsbau zuständig.
Hinweis:
Anträge auf Wohngeld, WBS und andere wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen sind bitte in den Bürgerämtern zu stellen.
Außerdem übt es das kommunale Benennungsrecht zur Vermittlung von Wohnraum an Berechtigte aus und führt das Wohnungskataster (im Sozialen Wohnungsbau).