Der Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten ist zuständig für Einbürgerungsangelegenheiten und berät bei Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Behörde bearbeitet neben den Anträgen auf Feststellung des Besitzes bzw. des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Anträge auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
Auch die Ausstellung von Bescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Negativbescheinigungen für Heimatbotschaften) erfolgt hier.
Hinweis:
Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist ein Einbürgerungsantrag im Wohnbezirk zu stellen.
Hierfür ist ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Zur Klärung der Einbürgerungsvoraussetzungen ist zur Sprechstunde lediglich der Reisepass mitzubringen. Während des Gesprächs werden alle rechtlich möglichen Grundlagen geklärt und die Einbürgerungsmöglichkeiten besprochen.