sowie nach Terminvereinbarung | ||
Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 15:00-18:00 Uhr |
Aufgaben:
Grundlage der Naturschutzarbeit ist das Berliner Naturschutzgesetz (in der Fassung vom 28. Oktober 2003, zuletzt geändert durch Artikel XIV des Gesetzes vom 17. Dezember 2003/ GVBl S. 617) und die auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen.
Als Landschafts- und Naturschutzgebiete sind ca. 2500 ha ausgewiesen, was einer Fläche von ca. 28 % des Bezirks entspricht.
Zum Naturschutz gehören auch der Baumschutz auf privaten Grundflächen sowie der heimische und exotische Artenschutz.