Die Handwerkskammer Berlin ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung und kompetente Ansprechpartnerin für alle Fragen, die das Handwerk betreffen. Sie vertritt die Interessen der rund 31.000 Betriebe des Handwerks (zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie ihrer rund 180.000 Beschäftigten.
Dienstleistung
Die Handwerkskammer Berlin hält für die Berliner Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten ein umfangreiches Beratungs-, Bildungs- und Serviceangebot bereit. Erfahrene und kompetente Experten beraten individuell zu Fragen rund um Sachverständige, Existenzgründung, Nachfolge, Ausbildung, Umweltschutz, Finanzierung, Recht, zu technischen und betriebswirtschaftlichen Themen sowie zu Messen und Ausstellungen. Die Beratung in Bezug auf die Ausbildung richtet sich an Betriebe, Ausbilder, Lehrlinge, Eltern, Lehrer und Schüler gleichermaßen. In den zwei Bildungszentren bieten wir Gesellen, Meistern, technischen und kaufmännischen Führungskräften sowie anderen Interessierten vielfältige Kurse zur Weiterbildung und Qualifizierung an.
Interessenvertretung
Die Handwerkskammer Berlin vertritt die Interessen und Belange des gesamten Berliner Handwerks gegenüber der Politik und setzt sich aktiv für gute wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen ein. In zahlreichen Arbeitsgesprächen, Kooperationen und informellen Treffen bringen Vertreter von Präsidium, Geschäftsführung und Fachabteilungen die Forderungen des Berliner Handwerks zum Ausdruck. Als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Senat ist die Handwerkskammer gemeinsam mit anderen Verbänden und Organisationen in zahlreichen Gremien und Projekten tätig.
Selbstverwaltung
Der Staat hat den Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben übertragen. Die Handwerkskammer führt die Handwerks- und Lehrlingsrolle, die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen Gewerbe. Sie regelt und überwacht die berufliche Bildung, vereidigt Sachverständige und ist für die Zuerkennung der Ausbildungseignung zuständig. Darüber hinaus übt die Handwerkskammer die Rechtsaufsicht über die Innungen aus. Sie überprüft hierzu regelmäßig die Beschlüsse und Maßnahmen der Innungen, entsendet turnusmäßig Beauftragte zu deren Sitzungen und steht in engem Kontakt mit den Innungs-Geschäftsstellen.
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