Aufgaben:
Die Amtsärztin (Amtsleitung des Gesundheitsamts) ist zuständig für alle Grundsatzfragen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für den gesundheitlichen Katastrophenschutz.
Das Gesundheitsamt gliedert sich in vier Fachbereiche:
Gesundheitsfördeung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche
Infektions-, Katastrophen- und
umweltbezogener Gesundheitsschutz
Gesundheitsförderung, Prävention und
Gesundheitshilfe für Erwachsene
Zentrum für sexuelle Gesundheit und
Familienplanung