Aufgaben/Leistungen:
mündliche und schriftliche Erstbelehrung nach §§42 und 43 Infektionsschutzgesetz (bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbeschwerden ist der Umgang mit Lebensmitteln gesetzlich verboten und was ist beim Umgang mit Lebensmitteln aus hygienischer Sicht zu beachten)
Kosten: 20 Euro (Stand April 2016)
zuständig für die Bezirke
Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg