Bezirksverordnetenversammlung

Berlin‑Neukölln
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Aus der Redaktion

Bezirksamt Neukölln Bezirksverordnetenversammlung

Zusammensetzung und Aufgaben:

Die BVV besteht aus 55 ehrenamtlich tätigen Bezirksverordneten, die für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Vorstands wählen.
Mindestens drei Mitglieder einer Partei bilden eine Fraktion in der BVV. Einzelne Verordnete können sich zu einer Gruppe zusammen schließen, ohne jedoch die Rechte einer Fraktion zu erhalten.

Wichtigste Aufgabe der BVV nach der Konstituierung ist die Wahl des neuen Bezirksamtes, das heißt des Bezirksbürgermeisters und der fünf Bezirkstadträte, die auf Zeit als politische Wahlbeamte jeweils eine Fachabteilung leiten.

Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirkes und regt mit ihren Beschlüssen kommunalpolitisches Verwaltungshandeln an.
Eine ständige Aufgabe der BVV ist die Kontrolle der Geschäftsführung des Bezirksamtes. Durch entsprechende Anfragen kann die BVV über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt Auskunft verlangen. Darüber hinaus wählt die BVV viele ehrenamtlich im und für den Bezirk wirkende Personen: Sozialkommissionen, Patientenfürsprecher in Krankenhäusern, Schiedspersonen.

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