Schiedsämter sind eine vorgerichtliche Streitschlichtungseinrichtung. Die Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilangelegenheiten durch. Sie werden von der Bezirksverordnetenversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Das Amtsgericht bestätigt und vereidigt die Schiedspersonen.