Di | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 16:00-18:00 Uhr |
Elterngeld (für Geburten ab 01.01.2007) ist im Wesentlichen eine Lohnersatzleistung, die dem Ziel dient, einen Teil des Erwerbseinkommens zu ersetzen, das aufgrund der persönlichen Betreuung neugeborener Kinder wegfällt.
Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für alleinerziehende Elternteile, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.
Hinweis:
zuständig ist der Bezirk, in dem der Erstantragssteller seine Wohnanschrift hat