Mo | 9:00-12:00 Uhr | |
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Do | 9:00-12:00 Uhr |
Aufgaben
Die Rechtsstelle
ist für die Widerspruchsbearbeitung und Klagevertretung zuständig.
Die Kosteneinziehung
ist u.a. zuständig für die Einziehung von rückständigen Forderungen in Form von Darlehen, zu Unrecht bezogener Sozialhilfeleistungen, Kostenersatz auch gegen Erben, titulierten Unterhaltsforderungen und sonstigen Forderungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und des Sozialgesetzbuches - 12. Teil - (SGB XII). Außerdem werden von ihr rückständige Fehlbelegungsabgaben, Wohngelder sowie Forderungen aus den Bereichen des Wohnraumförderungsgesetzes, Wohnungsbindungsgesetzes und der 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung eingezogen.
Die Unterhaltsstelle
setzt auf den Träger der Sozialhilfe übergegangenen Unterhaltsansprüche durch fordert Schenkungen zurück.