In jedem Bezirk wird der zuständige Gesundheitsstadtrat nach dem Gesetz für das öffentliche Gesundheitswesen (GDG) durch eine gesonderte Organsiationseinheit für Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination unterstützt
Die Aufgaben dieser Organisationseinheit umfassen Bereiche wie die Psychiatrie- und Suchthilfekoordination, die Gesundheits- und Sozialberichterstattung, die Gesundheitsförderung und dem Quartiersmanagement.