Die Tätgikeitsschwerpunkte liegen bei den Rechtsgebieten Erbrecht, Ehe-/Familienrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Arbeitsrecht.
Ich hatte zeitnah einen Termin bekommen und wurde 30 Minuten fachkundig beraten. Die Leistung wurde mit 226,10 € inkl. MwSt. abgerechnet.
Da mir die Abrechnung für 30 Minuten Gespräch sehr hoch erschien, hatte ich sachlich und freundlich rückgefragt.
Mir wurde die Gebührenordnung zitiert, in der eine Erstberatung in der Tat mit diesem Betrag abgerechnet werden kann.
Obwohl es sich nur um eine halbe Stunde Beratung gehandelt hat, wurde kein Entgegenkommen gezeigt. Eine weitere freundliche Rückfrage, wurde postwendend mit einer früheren Antwort abgearbeitet.