Was sind Katastrophen?
Katastrophen sind gem. § 2 Abs. 1 Katastrophenschutzgesetz für Berlin (KatSG) Großschadensereignisse, die zu einer gegenwärtigen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, für die Umwelt oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter führen, und die von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden ( in Berlin sind dies Feuerwehr, Polizei und die Hilfsorganisationen sowie das Technische Hilfswerk und die Bundeswehr) nicht angemessen bewältigt werden können. Gemäß § 2 Abs. 2 Katastrophenschutzgesetz für Berlin (KatSG) ist Katastrophenschutz der Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren und Schäden, die von Katastrophen ausgehen. Er ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und umfasst Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Bekämpfung von Katastrophen (Katastrophenvorsorge) wie beispielsweise die Schaffung von Notunterbringungsmöglichkeiten durch die Bezirke, und Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen (Katastrophenabwehr) , zum Beispiel die Kontrolle der Lagerung von gefährlichen Stoffen.
Katastrophenschutz ist also ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen.