Aufgaben:
Für Volljährige Menschen bestellt das Vormundschaftsgericht unter bestimmten Voraussetzungen, wie psychische Krankheit, körperliche, geistige oder seelische Behinderung, einen Betreuer, sofern die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen.
Die örtliche Betreuungsbehörde berät deshalb Betroffene und Angehörige bereits vorab. Sie hilft bei Fragen zur Antragstellung, zum Verfahren oder zu Angeboten und Möglichkeiten die helfen können, eine Betreuung auch zu vermeiden.
Sie informiert über Vollmachten und Betreuungsverfügungen. Darüber hinaus beglaubigt sie auch Ihre Unterschrift auf diesen Dokumenten.
Sie berät ehrenamtliche Betreuer, Bevollmächtigte und Berufsbetreuer in Betreuungsfragen. Da die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde auch selbst Betreuungen führen, verfügen wir über einen umfangreichen Erfahrungsschatz.
Die Vormundschaftsgerichtshilfe unterstützt das Vormundschaftsgericht durch Sachverhaltsermittlungen und Sozialberichte. Sie schlägt dem Vormundschaftsgericht auf dessen Wunsch hin Betreuer vor und wir unterstützen durch Zuführungen und Hilfestellung bei Unterbringungen.